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Methodik der Mietsenkung-Berechnung

Mietsenkung berechnet deinen Senkungsanspruch strikt nach Schweizer Bundesrecht. Hier zeigen wir, welche Formeln und Quellen wir nutzen, und wie das Resultat mit den etablierten Schweizer Vergleichs-Tools übereinstimmt.

Die drei Komponenten der Berechnung

Wie die Mietzinssenkung gemäss VMWG Art. 13 zusammengesetzt wird, ist schweizweit einheitlich vorgegeben:

  1. Referenzzinssatz-Senkung. Pro 0.25%-Schritt zwischen dem Referenzzinssatz bei deiner letzten Mietzinsfestsetzung und dem heutigen Wert reduziert sich dein Bruttomietzins um 2.0% bis 3.0% (band-abhängig).
  2. Teuerung. 40% der Veränderung des Landesindex der Konsumentenpreise (BFS) seit deiner letzten Anpassung darf die Vermieterschaft gegenverrechnen.
  3. Allgemeine Kostensteigerung. Eine Pauschale, die die Vermieterschaft für betriebliche Mehrkosten beanspruchen darf. Die Höhe ist nicht gesetzlich fixiert. Schlichtungsbehörden akzeptieren in der Praxis zwischen 0% und 0.5% pro Jahr, je nach Mietverhältnis.

Mietsenkung verwendet als Default-Pauschale 0.5% pro Jahr. Das entspricht der konservativen Spruchpraxis der häufigsten Schlichtungsbehörden und dem Default des Mietzinsrechners der Zürcher Gerichte.

Verifikation gegen den ZH-Mietzinsrechner

Wir haben unsere Berechnung im April 2026 in 18 Test-Fällen (Mietanpassungs-Daten 2008-2025, Mietzinse CHF 300-9000) gegen den Mietzinsrechner der Zürcher Gerichte verifiziert. Resultat: in allen 18 Fällen liefert die Mietsenkung-Berechnung bei identischen Eingabe-Daten exakt das gleiche Ergebnis wie der ZH-Rechner. Die ZH-Gerichte sind erstinstanzlich für Schweizer Mietrecht zuständig, ein juristisch belastbarer Referenz-Wert.

Auswahl aus der Test-Reihe (vollständige Tabelle siehe Methodik-Repository):

FallAnpassungMietzinsSenkungΔ ZH-Rechner
C125.06.2008CHF 4981CHF 507.47± CHF 0
C302.10.2010CHF 5532CHF 277.10± CHF 0
C425.03.2011CHF 6944CHF 393.83± CHF 0
C622.05.2013CHF 1560CHF 24.84± CHF 0
C1721.10.2024CHF 7418CHF 342.41± CHF 0
C1820.07.2025CHF 5878CHF 148.03± CHF 0

Δ ZH-Rechner = Differenz Mietsenkung-Berechnung zur ZH-Berechnung bei identischer Daten-Basis. Alle 18 Fälle zeigen Δ = 0 CHF.

Vergleich mit dem MV-Mietzinsrechner

Zusätzlich haben wir am 19. Mai 2026 sechs Test-Berechnungen gegen den offiziellen Mietzinsrechner des Mieterverbands durchgeführt:

FallInputsMV-RechnerMietsenkung
1CHF 1500 / Juli 2023 / ZürichCHF 11.17CHF 11.62
2CHF 2000 / Oktober 2023 / BernCHF 18.15CHF 19.16
3CHF 1800 / März 2024 / LuzernCHF 95.22CHF 75.25
4CHF 2500 / Juni 2024 / ZürichCHF 113.75CHF 113.26
5CHF 1200 / Oktober 2024 / BernCHF 53.93CHF 53.67
6CHF 1500 / April 2025 / St. GallenCHF 39.54CHF 31.86

Senkungs-Beträge pro Monat. Berechnungs-Tag in beiden Tools: 19.05.2026.

Was zeigt das?

In den Standardfällen aus Zürich und Bern (Fälle 1, 2, 4, 5) liefern beide Tools praktisch identische Werte (Differenz < CHF 1, Rundungs-Konventionen).

In Luzern und der Ostschweiz (Fälle 3, 6) wendet der lokale Mieterverband eine eigene, kantonal abweichende Pauschale an (0% in Luzern, 0.25%×Inflation in der Ostschweiz). Das ist eine kantonale Spruchpraxis-Besonderheit, nicht eine Abweichung in der gesetzlichen Berechnungsformel. VMWG Art. 13 selbst bleibt überall gleich.

Mietsenkung verwendet konsequent die schweizweit einheitliche Default-Pauschale 0.5%/Jahr. Diese Berechnung ist juristisch sauber, in jedem Kanton anwendbar und entspricht der häufigsten Schlichtungsbehörden-Praxis. Sie ist eine sichere Untergrenze: dein Vermieter akzeptiert sie in der Regel, weil sie nicht überzogen wirkt und gerichtlich gut belastbar ist.

Was bedeutet das für dich konkret?

  1. Dein Mietsenkung-Brief ist die sichere Erstforderung. Die Berechnung gilt schweizweit, wird in der grossen Mehrheit der Fälle vom Vermieter akzeptiert und ist juristisch belastbar.
  2. Lehnt deine Vermieterschaft ab, schickt Mietsenkung dich nicht weg. Direkt aus der App heraus erstellst du den Folgebrief (Unterlagen anfordern, Erinnerung, Schlichtungs-Klage), inklusive automatischer Frist-Berechnung und Tracking deines Verfahrens.
  3. Im Schlichtungs-Verfahren entscheidet die Behörde im Einzelfall, was angemessen ist. Hier kannst du dich auf deine Mietsenkung-Berechnung stützen oder zusätzlich kantonale Spruchpraxis argumentieren.

Bei komplexen Konstellationen (z.B. Untermiete, gestaffelte Anpassungen, Streitigkeiten ums Gebäudealter) ist eine Beratung beim kantonalen Mieterinnen- und Mieterverband empfehlenswert. Mietsenkung ist keine Rechtsberatung.

Quellen

Stand: 19.05.2026

Bald im Store

Mietsenkung ist kurz vor dem Launch und noch nicht im App Store oder bei Google Play verfügbar. Schau in den nächsten Tagen vorbei, der Button wird dann direkt zum Store führen.