Methodik der Mietsenkung-Berechnung
Mietsenkung berechnet deinen Senkungsanspruch strikt nach Schweizer Bundesrecht. Hier zeigen wir, welche Formeln und Quellen wir nutzen, und wie das Resultat mit den etablierten Schweizer Vergleichs-Tools übereinstimmt.
Die drei Komponenten der Berechnung
Wie die Mietzinssenkung gemäss VMWG Art. 13 zusammengesetzt wird, ist schweizweit einheitlich vorgegeben:
- Referenzzinssatz-Senkung. Pro 0.25%-Schritt zwischen dem Referenzzinssatz bei deiner letzten Mietzinsfestsetzung und dem heutigen Wert reduziert sich dein Bruttomietzins um 2.0% bis 3.0% (band-abhängig).
- Teuerung. 40% der Veränderung des Landesindex der Konsumentenpreise (BFS) seit deiner letzten Anpassung darf die Vermieterschaft gegenverrechnen.
- Allgemeine Kostensteigerung. Eine Pauschale, die die Vermieterschaft für betriebliche Mehrkosten beanspruchen darf. Die Höhe ist nicht gesetzlich fixiert. Schlichtungsbehörden akzeptieren in der Praxis zwischen 0% und 0.5% pro Jahr, je nach Mietverhältnis.
Mietsenkung verwendet als Default-Pauschale 0.5% pro Jahr. Das entspricht der konservativen Spruchpraxis der häufigsten Schlichtungsbehörden und dem Default des Mietzinsrechners der Zürcher Gerichte.
Verifikation gegen den ZH-Mietzinsrechner
Wir haben unsere Berechnung im April 2026 in 18 Test-Fällen (Mietanpassungs-Daten 2008-2025, Mietzinse CHF 300-9000) gegen den Mietzinsrechner der Zürcher Gerichte verifiziert. Resultat: in allen 18 Fällen liefert die Mietsenkung-Berechnung bei identischen Eingabe-Daten exakt das gleiche Ergebnis wie der ZH-Rechner. Die ZH-Gerichte sind erstinstanzlich für Schweizer Mietrecht zuständig, ein juristisch belastbarer Referenz-Wert.
Auswahl aus der Test-Reihe (vollständige Tabelle siehe Methodik-Repository):
| Fall | Anpassung | Mietzins | Senkung | Δ ZH-Rechner |
|---|---|---|---|---|
| C1 | 25.06.2008 | CHF 4981 | CHF 507.47 | ± CHF 0 |
| C3 | 02.10.2010 | CHF 5532 | CHF 277.10 | ± CHF 0 |
| C4 | 25.03.2011 | CHF 6944 | CHF 393.83 | ± CHF 0 |
| C6 | 22.05.2013 | CHF 1560 | CHF 24.84 | ± CHF 0 |
| C17 | 21.10.2024 | CHF 7418 | CHF 342.41 | ± CHF 0 |
| C18 | 20.07.2025 | CHF 5878 | CHF 148.03 | ± CHF 0 |
Δ ZH-Rechner = Differenz Mietsenkung-Berechnung zur ZH-Berechnung bei identischer Daten-Basis. Alle 18 Fälle zeigen Δ = 0 CHF.
Vergleich mit dem MV-Mietzinsrechner
Zusätzlich haben wir am 19. Mai 2026 sechs Test-Berechnungen gegen den offiziellen Mietzinsrechner des Mieterverbands durchgeführt:
| Fall | Inputs | MV-Rechner | Mietsenkung |
|---|---|---|---|
| 1 | CHF 1500 / Juli 2023 / Zürich | CHF 11.17 | CHF 11.62 |
| 2 | CHF 2000 / Oktober 2023 / Bern | CHF 18.15 | CHF 19.16 |
| 3 | CHF 1800 / März 2024 / Luzern | CHF 95.22 | CHF 75.25 |
| 4 | CHF 2500 / Juni 2024 / Zürich | CHF 113.75 | CHF 113.26 |
| 5 | CHF 1200 / Oktober 2024 / Bern | CHF 53.93 | CHF 53.67 |
| 6 | CHF 1500 / April 2025 / St. Gallen | CHF 39.54 | CHF 31.86 |
Senkungs-Beträge pro Monat. Berechnungs-Tag in beiden Tools: 19.05.2026.
Was zeigt das?
In den Standardfällen aus Zürich und Bern (Fälle 1, 2, 4, 5) liefern beide Tools praktisch identische Werte (Differenz < CHF 1, Rundungs-Konventionen).
In Luzern und der Ostschweiz (Fälle 3, 6) wendet der lokale Mieterverband eine eigene, kantonal abweichende Pauschale an (0% in Luzern, 0.25%×Inflation in der Ostschweiz). Das ist eine kantonale Spruchpraxis-Besonderheit, nicht eine Abweichung in der gesetzlichen Berechnungsformel. VMWG Art. 13 selbst bleibt überall gleich.
Mietsenkung verwendet konsequent die schweizweit einheitliche Default-Pauschale 0.5%/Jahr. Diese Berechnung ist juristisch sauber, in jedem Kanton anwendbar und entspricht der häufigsten Schlichtungsbehörden-Praxis. Sie ist eine sichere Untergrenze: dein Vermieter akzeptiert sie in der Regel, weil sie nicht überzogen wirkt und gerichtlich gut belastbar ist.
Was bedeutet das für dich konkret?
- Dein Mietsenkung-Brief ist die sichere Erstforderung. Die Berechnung gilt schweizweit, wird in der grossen Mehrheit der Fälle vom Vermieter akzeptiert und ist juristisch belastbar.
- Lehnt deine Vermieterschaft ab, schickt Mietsenkung dich nicht weg. Direkt aus der App heraus erstellst du den Folgebrief (Unterlagen anfordern, Erinnerung, Schlichtungs-Klage), inklusive automatischer Frist-Berechnung und Tracking deines Verfahrens.
- Im Schlichtungs-Verfahren entscheidet die Behörde im Einzelfall, was angemessen ist. Hier kannst du dich auf deine Mietsenkung-Berechnung stützen oder zusätzlich kantonale Spruchpraxis argumentieren.
Bei komplexen Konstellationen (z.B. Untermiete, gestaffelte Anpassungen, Streitigkeiten ums Gebäudealter) ist eine Beratung beim kantonalen Mieterinnen- und Mieterverband empfehlenswert. Mietsenkung ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Art. 270a Obligationenrecht (OR). Senkungsanspruch
- Art. 13 Verordnung über die Miete (VMWG). Berechnung pro 0.25%-Schritt
- Referenzzinssatz BWO. Bundesamt für Wohnungswesen
- Landesindex der Konsumentenpreise BFS. Bundesamt für Statistik
- Mietzinsrechner Zürcher Gerichte. Verifikations-Referenz