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Alle häufigen Fragen zur Mietsenkung

Hier findest du die Antworten zu allen Themen rund um die App: Anspruch berechnen, Brief versenden, Folgebriefe, Schlichtungsverfahren, Datenschutz, Kosten, Kündigungsschutz nach Art. 271a OR und mehr.

Anspruch

Wann habe ich Anspruch auf eine Mietsenkung?

Sobald der Referenzzinssatz seit deiner letzten Mietzinsanpassung oder deinem Vertragsbeginn gesunken ist (Art. 270a OR). Die Senkung erfolgt nicht automatisch. Du musst sie aktiv bei deiner Vermieter*in einfordern. Mietsenkung prüft für dich, ob aktuell ein Anspruch besteht, und berechnet die Höhe direkt nach Eingabe deiner Nettomiete und des letzten Anpassungsdatums.

Wie genau berechnet die App den Anspruch?

Mietsenkung folgt der schweizerischen Mietverordnung VMWG (Art. 13) und dem Obligationenrecht (OR, Art. 269a). Drei Faktoren fliessen in die Berechnung ein: (1) Referenzzinssatz-Senkung, pro 0.25% Senkung des Zinssatzes sinkt der Mietzins um 2.91% (konservativer Mindestwert laut VMWG); bei mehreren Stufen wird die Inverse der kumulativen Erhöhung angewendet. (2) Allgemeine Kostensteigerung, 0.5% pro Jahr seit der letzten Anpassung, die dein*e Vermieter*in gegenrechnen darf. (3) Teuerungsausgleich, 40% der LIK-Veränderung (Landesindex der Konsumentenpreise) seit der letzten Anpassung, ebenfalls zulasten der Senkung. Der Netto-Anspruch ist: Referenzzins-Senkung minus Kostensteigerung minus Teuerung. Wenn das unter null fällt, hast du keinen Anspruch, obwohl der Zinssatz gesunken ist. Für eine verbindliche Berechnung kontaktiere den Mieterinnen- und Mieterverband.

Woher stammen die Referenzzins- und Teuerungs-Daten?

Der Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen BWO publiziert (quartalsweise Aktualisierung, manchmal unveränderte Fortschreibung). Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) für die Teuerung kommt vom Bundesamt für Statistik BFS (monatliche Publikation, ca. 6. des Folgemonats). Beide Quellen sind rechtlich verbindlich. Mietsenkung zieht die aktuellen Werte bei jedem Start automatisch vom Server (nicht aus dem App-Download), und wir aktualisieren sie sofort nach jeder BWO- bzw. BFS-Publikation. Falls unsere Daten ausnahmsweise nicht auf dem neusten Stand sind, siehst du im Dashboard einen dezenten Hinweis. Die Rohdaten kannst du jederzeit direkt auf bwo.admin.ch und bfs.admin.ch prüfen.

Warum zeigt die App manchmal "kein Senkungsanspruch", obwohl der Referenzzinssatz gesunken ist?

Bei lange laufenden Mietverträgen (z.B. 10 Jahre seit der letzten Anpassung) hat sich oft so viel Teuerung (~1% pro Jahr) plus Kostensteigerung (0.5% pro Jahr) angesammelt, dass ein*e Vermieter*in diese Beträge gegen deine Senkungsforderung aufrechnen darf. Das Resultat kann sein: gesunkener Zinssatz + aufgelaufene Gegenrechnung = kein Netto-Anspruch. Mietsenkung zeigt dir diesen Fall ehrlich an, damit du nicht einen Brief verschickst, den dein*e Vermieter*in rechtssicher ablehnen würde. Falls du trotzdem Zweifel hast oder die Kostensteigerung seit damals durch eine frühere Senkung bereits abgegolten wurde, kläre das mit dem Mieterinnen- und Mieterverband.

Was gilt bei indexierten oder gestaffelten Mietverträgen?

Bei diesen Vertragsarten ist eine Senkung aufgrund des Referenzzinssatzes während der Vertragsdauer ausgeschlossen. Mietsenkung prüft den Vertragstyp nicht automatisch, du musst selbst kurz nachsehen.

So erkennst du die Vertragsart in deinem Mietvertrag:

Im Zweifel hilft dir der Mieterinnen- und Mieterverband (mieterverband.ch) bei der Vertragsprüfung.

Kann ich die Senkung rückwirkend fordern?

Nein. Die Senkung wirkt immer erst ab dem nächsten Kündigungstermin nach deinem Gesuch. Vergangene zu hohe Beträge sind nicht mehr rückforderbar. Genau darum gibt es in Mietsenkung den Zins-Alarm: Wir benachrichtigen dich, sobald der Referenzzinssatz sinkt und du einen neuen Anspruch hast. So verpasst du keine Senkung mehr.

Wie finde ich das Datum der letzten Mietzinsanpassung?

Schau in deinen Mietvertrag und in alle späteren Mitteilungen deiner Vermieter*in (oft auf dem amtlichen Formular). Die letzte Anpassung kann auch der Vertragsbeginn sein, falls nie angepasst wurde. Wenn du unsicher bist, wähle im Wizard «Weiss nicht genau». Mietsenkung rechnet dann konservativ mit einer Schätzung.

Brief und Versand

Ab wann gilt die neue, tiefere Miete?

Die Senkung wirkt ab dem nächstmöglichen Kündigungstermin nach Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist (meist 3 Monate). Reichst du früh genug ein, gilt der Anspruch auf diesen Termin. Mietsenkung nimmt standardmässig die 4 üblichen Schweizer Quartalsenden (31.03 / 30.06 / 30.09 / 31.12) und setzt den nächstmöglichen Termin automatisch in den Brief ein.

Wann genau muss der Brief bei meiner Vermieter*in eintreffen?

Der Brief muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter*in sein. Beispiel: Für eine Senkung ab 1. Juli bei dreimonatiger Kündigungsfrist muss der Brief bereits Ende März eintreffen. Versende ihn per Einschreiben als Zustellnachweis. Mietsenkung setzt den nächsten möglichen Termin automatisch ein, du entscheidest nur wann du den Brief absendest.

Muss meine Vermieter*in auf den Brief antworten?

Ja. Die Vermieter*in muss innert 30 Tagen schriftlich Stellung nehmen. Bei Zustimmung wird die Miete angepasst. Der von Mietsenkung erstellte Brief enthält die 30-Tage-Frist sowie die gesetzliche Grundlage (Art. 270a Obligationenrecht OR, Art. 13 Mietverordnung VMWG), damit der Antrag formell korrekt ist.

Wie soll ich den Brief versenden?

Am besten per Einschreiben. So hast du im Streitfall einen Zustellnachweis. Mietsenkung erstellt das PDF und du kannst es direkt aus der App als Standardbrief oder als Einschreiben versenden lassen. Alternativ lade es als PDF oder Word herunter, drucke es aus und bring es selber zur Post. Behalte immer eine Kopie für deine Unterlagen.

Wie sende ich einen Brief direkt aus der App?

Erstelle den Brief im Wizard, öffne die Preview und tippe auf «Per Post senden» oder «Einschreiben senden». Beim ersten Mal bitten wir dich um deine Unterschrift (einmalig am Gerät gezeichnet). Danach übergibt Mietsenkung den Brief an den Schweizer Druckdienst Pingen, der ihn physisch druckt und per Post an deine Vermieter*in schickt. Du erhältst eine Push-Benachrichtigung sobald der Brief der Post übergeben wurde, bei Einschreiben zusätzlich am Tag der Zustellung. Tippfehler in der Empfänger-Adresse bemerkt? Du kannst den Brief innerhalb von ca. 30 Minuten nach dem Versand stornieren (solange er bei Pingen noch nicht gedruckt ist), die Adresse korrigieren und neu senden.

Wie weiss ich, ob mein Brief tatsächlich angekommen ist?

Sobald Pingen (der Schweizer Briefversand-Service aus Zürich, pingen.com) deinen Brief der Post übergibt, schickt dir Mietsenkung eine Push-Benachrichtigung («Brief unterwegs»). Bei einem Einschreiben (CHF 7.90 Zuschlag) bekommst du zusätzlich am Tag der tatsächlichen Zustellung eine zweite Push («Brief zugestellt am DD.MM.»), und in der Briefansicht erscheint die Schweizer-Post-Tracking-Nummer. Beim Standardversand gibt es per Definition keinen Zustellnachweis (das ist eine Eigenart des Schweizer Postsystems, nicht eine Einschränkung der App). Wenn du bei einem Senkungsbegehren juristische Sicherheit über das Eintreffen brauchst, z.B. weil du danach zur Schlichtung gehst, sende per Einschreiben.

Was kostet der Versand?

Der Brief-Versand ist im Brief-Kauf direkt inklusive (kein Aufschlag), per A-Post. Keine zusätzlichen Kosten. Einschreiben kostet zusätzlich CHF 7.90 pro Brief (Zuschlag, nicht im Abo enthalten). Bezahlung erfolgt über den App Store / Play Store. Der Preis deckt Porto, Post-Quittung und den Druck ab. Am Postschalter kostet ein Einschreiben ~5.70 CHF plus deinen Weg. Einschreiben ist bei Senkungsbegehren rechtlich empfohlen, weil es einen Zustellnachweis liefert.

Kann ich einen versendeten Brief stornieren?

Ja, innerhalb von ca. 30 Minuten nach dem Versand, solange Pingen den Brief noch nicht gedruckt hat. Auf der Brief-Card im Dashboard erscheint ein «Storno»-Chip. Tippst du darauf, wird der Brief bei Pingen gelöscht und geht in der App zurück auf Entwurf. Danach kannst du z.B. die Empfänger-Adresse korrigieren und ihn neu versenden. Ist der Brief bereits gedruckt, zeigt die App «Storno nicht mehr möglich», du musst dann warten bis der Brief retour kommt (bei Einschreiben) oder den Versand als Erfahrung verbuchen.

Ich habe den Brief selbst eingeworfen markiert, ihn aber doch nicht eingeworfen. Was tun?

Tippe das Stift-Icon auf der Brief-Card im Dashboard. Im sich öffnenden Sheet erscheint ein «Selbst-Versand zurücksetzen»-Button. Bestätigung tippen, der Brief geht zurück auf Entwurf-Status und Versanddatum + allfälliger Antwort-Status werden entfernt. Du kannst danach den Brief wahlweise erneut versenden oder als Word herunterladen.

Wie hole ich ein archiviertes Verfahren zurück?

Im Mehr-Tab unter «Archiv» findest du alle abgeschlossenen Verfahren. Pro Verfahren-Gruppe gibt es ein «Verfahren reaktivieren»-Icon (Pfeil im Kreis) neben dem Lösch-Icon. Tap → Bestätigungs-Dialog → die Briefe dieses Verfahrens erscheinen wieder im aktiven Dashboard, der bisherige Status (akzeptiert/teilweise/abgelehnt) bleibt erhalten. Sinnvoll wenn du z.B. ein abgeschlossenes Verfahren nachträglich doch zur Schlichtung weiterziehen möchtest.

Mein Brief kam zurück (nicht zustellbar). Was tun?

Im Dashboard erscheint ein «Versand fehlgeschlagen»-Hero mit Hinweis auf möglichen Adressfehler. Tippe auf «Adresse prüfen» → du landest direkt im Vermieter*in-Formular. Korrigiere die Adresse, speichere, gehe zurück zum Brief und versende erneut. Hinweis: «nicht zustellbar» kommt nur bei Einschreiben zurück, weil die Schweizer Post Standard-Briefe nicht trackt. Für rechtssicheren Zustellnachweis empfehlen wir bei wichtigen Briefen das Einschreiben-Upgrade (+ CHF 7.90).

Kann ich mehrere Erinnerungsschreiben senden?

Ja. Wenn deine Vermieter*in trotz erster Erinnerung schweigt, kannst du ein zweites (oder drittes) Erinnerungsschreiben versenden. Tippe wie üblich auf den Erinnerungs-CTA, die App zeigt einen Dialog «Bereits am DD.MM. versendet, nochmals versenden?» und du bestätigst den erneuten Kauf (CHF 6.90 pro Folgebrief). Macht juristisch oft Sinn als letzte Eskalationsstufe vor der Schlichtungsklage, weil mehrfache Erinnerungen das Verfahren dokumentieren. Gleiche Logik gilt für Unterlagen-Anforderung.

Akzeptiert die Schlichtungsbehörde meinen Brief aus Mietsenkung, oder brauche ich ein kantonales Formular?

Der aus Mietsenkung generierte Schlichtungsbrief ist nach ZPO Art. 202 Abs. 2 rechtskonform: er enthält die Bezeichnung der Gegenpartei, das Rechtsbegehren und den Streitgegenstand sowie deine Unterschrift. Damit muss er von allen Schweizer Schlichtungsbehörden in mietrechtlichen Streitigkeiten akzeptiert werden. Es gibt keine bundesweite Pflicht zu einem kantonalen Formular.

Manche Kantone (z.B. Zürich, Bern) bieten zusätzlich eigene Schlichtungs-Formulare an, weil das die Verfahren-Aufnahme intern beschleunigt. Diese Formulare sind eine Empfehlung, keine Voraussetzung. Falls deine Schlichtungsbehörde nach einem Formular fragt: du kannst es nachreichen, deine ursprüngliche Eingabe gilt weiterhin als fristgerecht eingereicht (Datum des Mietsenkung-Briefs zählt für die 30-Tage-Frist nach Art. 273 OR).

Falls du das kantonale Formular vorziehen möchtest: kontaktiere die zuständige Schlichtungsbehörde deines Wohnbezirks. Die Adressen findest du auf bwo.admin.ch unter “Schlichtungsbehörden”. In dem Fall lädst du den Schlichtungsbrief aus Mietsenkung als Word-Datei herunter und übernimmst die Berechnungen + Beilagen-Liste ins Formular.

Wie tracke ich die Schlichtungsverhandlung in der App?

Sobald du den Schlichtungsklage-Brief versendet hast, erscheint unter dem Brief eine «Verfahrensverlauf»-Karte mit drei Phasen. (1) Vorladung erhalten: tippe darauf und trage das Datum ein, an dem du die Vorladung der Schlichtungsbehörde erhalten hast. (2) Verhandlungstermin: das Datum der eigentlichen Verhandlung. (3) Ergebnis: wähle nach der Verhandlung «Einigung erzielt», «Vergleich geschlossen» oder «Klage geht ans Gericht». So hast du den Verfahrensverlauf in der App dokumentiert, parallel zu deinen offiziellen Akten der Schlichtungsbehörde.

Kann ich den Brief-Text anpassen?

Ja, lade den Brief als Word herunter (Brief-Preview → Download-Symbol oben rechts → Word). Wichtig: sobald du den Text im Word-Dokument änderst, kannst du den Brief nicht mehr direkt über Mietsenkung versenden. Du musst ihn dann selber ausdrucken und einwerfen. Der integrierte Versand funktioniert nur mit dem Originaltext der App, weil der Brief bereits an den Druckdienst übergeben wird, bevor du allfällige Anpassungen machen könntest.

Ist meine App-Signatur rechtlich gültig?

Ja, für alle Briefe in Mietsenkung ist sie ausreichend. Das Schweizer Mietrecht (Art. 270a OR) schreibt für Senkungsbegehren und Folgebriefe keine bestimmte Form vor. Deine mit dem Finger gezeichnete Signatur erfüllt den Praxis-Standard und wird von Vermieter*innen akzeptiert. Die Signatur wird nur lokal auf deinem Gerät gespeichert und erst beim Versand an den Druckdienst übertragen.

Ist die Unterschrift mit dem Finger auf dem Smartphone rechtlich gültig?

Das Mietsenkungs-Begehren ist nach Art. 270a OR formfrei: keine Schriftform, keine eigenhändige Unterschrift nötig. Die Finger-Signatur in Mietsenkung geht damit weit über das juristisch Nötige hinaus und ist mehr als ausreichend. Das Bundesgericht hat in BGE 144 III 81 bestätigt, dass eine einfache elektronische Signatur bei formfreien Rechtsgeschäften der handschriftlichen gleichwertig ist (siehe auch Art. 13/14 OR zur einfachen Schriftlichkeit als Default für formgebundene Geschäfte). Falls es zu einem Schlichtungsverfahren kommt, leistet Mietsenkung die nötige Identifikation bereits durch deine erfassten Personalien (Name, Adresse).

Brauchen alle Mieter*innen eine Unterschrift?

Juristisch nein, das Schweizer Mietrecht schreibt für Senkungsbegehren keine Form vor. Praktisch aber stark empfohlen: Vermieter*innen können ein Begehren von einer Person ohne Zustimmung der anderen ablehnen. Bei mehreren Vertragsparteien zeigt dir Mietsenkung zwei Wege: entweder unterschreiben alle gemeinsam am Gerät (Wizard reicht das Gerät zwischen den Parteien herum) und du versendest via App, oder du lädst den Brief herunter, lässt ihn auf Papier unterschreiben und verschickst ihn selber per Post.

Folgebriefe

Bietet Mietsenkung auch Folgebriefe an?

Ja. Unter «Deine Briefe» auf dem Dashboard findest du neben dem Haupt-Senkungsbegehren drei Folgebriefe: «Erinnerungsschreiben» (wenn deine Vermieter*in sich gar nicht meldet, passiert ziemlich oft), «Begründung & Belege verlangen» (wenn sie mit Kostenpauschale, Orts-/Quartierüblichkeit oder Rendite ablehnt) und «Schlichtungsverhandlung beantragen» (wenn auch nach der Erinnerung keine oder eine ungenügende Antwort kommt). Alle Briefe werden mit deinen Mieter*in- und Vermieter*in-Daten vorbefüllt und sind als PDF und editierbares Word-Dokument erhältlich. So hast du den ganzen Ablauf in einer App.

Meine Vermieter*in meldet sich gar nicht, was tun?

Sehr häufig. Viele (besonders kleinere) Vermieter*innen reagieren nicht auf ein Senkungsbegehren. Nach 30 Tagen Schweigen kannst du rechtlich direkt zur Schlichtungsbehörde. Meist lohnt sich aber davor eine freundliche Erinnerung mit letzter Frist. Unter «Deine Briefe» findest du dafür den Folgebrief «Erinnerungsschreiben»: bestätigt das Datum deines ursprünglichen Schreibens, setzt eine neue 14-Tage-Frist und kündigt den Gang zur Schlichtungsbehörde an. Oft reicht das, um eine Reaktion zu erhalten und einen Konflikt zu vermeiden.

Was kann meine Vermieter*in mir gegenrechnen?

Zwei Faktoren: 40 % der aufgelaufenen Teuerung sowie allgemeine Kostensteigerungen (Unterhalt, Verwaltung, Gebühren, Liegenschaftssteuern, Versicherungen). Laut Bundesgericht muss die Vermieter*in die Kostensteigerung mit einer Vergleichsrechnung nachweisen. In der Praxis akzeptieren viele Schlichtungsbehörden aber Pauschalen, wenn Mieter*innen nicht widersprechen. Bestreitest du die Pauschale, muss sie die tatsächlichen Kosten anhand von 3- oder 5-Jahres-Durchschnitten belegen. Falls deine Vermieter*in mit einer solchen Pauschale argumentiert: unter «Deine Briefe» findest du den Folgebrief «Begründung & Belege verlangen» (CHF 6.90), der die Nachweise formal einfordert. Mietsenkung rechnet bewusst konservativ ohne diese Abzüge. Dein Nettoanspruch kann geringer ausfallen.

Was kann ich tun, wenn mein Gesuch abgelehnt wird?

Innert 30 Tagen nach Erhalt der Antwort kannst du bei der Schlichtungsbehörde deines Wohnbezirks eine Herabsetzungsklage einreichen. Antwortet die Vermieter*in nicht oder verspätet, hast du 60 Tage ab Versand des ursprünglichen Begehrens Zeit. Das Verfahren ist gratis. Typische (oft unhaltbare) Ablehnungsgründe: mangelnde Rendite, fehlende Orts- oder Quartierüblichkeit, überhöhte Kostenpauschalen. Unter «Deine Briefe» kannst du die passenden Folgebriefe erstellen: «Begründung & Belege verlangen» bei Ablehnung mit einer dieser Begründungen, «Schlichtungsverhandlung beantragen» für den Gang zur Schlichtungsbehörde. Im Zweifel hilft dir der Mieterinnen- und Mieterverband. Mietsenkung übernimmt das Schlichtungsverfahren nicht.

Erinnert mich Mietsenkung wenn nichts passiert?

Ja. Nach Versand des Briefes meldet sich Mietsenkung automatisch nach 14, 30 und 60 Tagen falls dein*e Vermieter*in nicht reagiert hat. Du kannst dann mit einem Tap den Status setzen (akzeptiert / teilweise / komplett abgelehnt / noch keine Antwort) und die App schlägt direkt den passenden Folgebrief vor. Du musst nichts im Kalender notieren. Wir erinnern dich, bis du sagst dass dein Fall durch ist.

App und Daten

Was speichert die App auf meinem Gerät und sind meine Daten sicher?

Alle deine Eingaben, Mieter*in, Vermieter*in, Mietvertrag, Briefe und deine Unterschrift, bleiben lokal auf deinem Gerät, in einer verschlüsselten Datenbank (AES-256). Der Schlüssel liegt im Keychain (iOS) bzw. Keystore (Android) und verlässt nie das Gerät. Beim Briefversand wird nur das fertige PDF an Pingen übergeben (Schweizer Druckdienst, AVV unterzeichnet). Es gibt kein Konto, keine Cloud-Synchronisation und keine Werbe-IDs. Du kannst deine Daten jederzeit unter Einstellungen → Datenschutz → «Alle meine Daten löschen» komplett entfernen.

Was kostet Mietsenkung?

Pro Brief bezahlen, alles dabei, ein Tap. Die Prüfung deines Anspruchs + der Zins-Alarm sind kostenlos. Wenn du den Senkungsbrief versenden willst, zahlst du einmalig zwischen CHF 9.90 und 29.90 pro Brief. Der Preis hängt von deiner monatlichen Ersparnis ab (rund 30 % der ersten Monatsersparnis, mit Floor 9.90 und Ceiling 29.90). Inklusive: Brief-Generierung, Druck, automatischer Brief-Versand via Pingen (Schweizer Briefversand-Service, pingen.com), Push-Benachrichtigung sobald der Brief unterwegs ist, automatische Reminder nach 14/30/60 Tagen wenn keine Antwort kommt. Kein Abo, keine wiederkehrenden Zahlungen. Einschreiben als Upgrade kostet zusätzlich CHF 7.90, du bekommst dann eine zweite Push am Zustelltag. Folgebriefe je CHF 6.90 falls dein*e Vermieter*in nicht reagiert: Erinnerung und Unterlagen-Anforderung gehen automatisch via Pingen. Die Schlichtungs-Ankündigung sendet Mietsenkung seit v1.0.x ebenfalls direkt: du fotografierst den Mietvertrag (Pflicht-Beilage) und ggf. weitere Korrespondenz, die App hängt deine bisherigen Brief-Kopien automatisch an, und alles geht per Einschreiben (CHF 7.90 zusätzlich) zur Schlichtungsbehörde. Alternativ kannst du den Schlichtungsbrief weiterhin als Word herunterladen und selbst zur Post bringen.

Kann ich einen Kauf rückgängig machen oder Geld zurückfordern?

Briefe sind digitale Dienstleistungen die sofort erbracht werden: nach dem Tap auf “Senden” geht der Brief unmittelbar an den Druckdienst und wird physisch hergestellt. Ein nachträglicher Widerruf nach Versand ist deshalb nicht möglich. Falls du den Kauf bereits getätigt, den Brief aber noch nicht abgeschickt hast (z.B. App geschlossen vor dem Senden), kannst du innerhalb von 14 Tagen über deinen App Store eine Rückerstattung beantragen. iOS: reportaproblem.apple.com → Mietsenkung → Brief-Kauf → “Probleme melden”. Android: play.google.com → Bestellungen → Mietsenkung → “Rückerstattung anfordern”. Apple und Google entscheiden über die Erstattung. Mietsenkung selbst hat keinen direkten Zahlungsfluss und kann Käufe nicht eigenständig stornieren.

Muss ich monatlich oder jährlich zahlen?

Nein. Mietsenkung ist kein Abo. Du zahlst einmalig pro Brief. Und zwar nur dann, wenn du tatsächlich einen erstellen willst. Kein wiederkehrender Zugriff auf dein Konto, keine Kündigung nötig. Falls du in einigen Jahren wieder Anspruch hast (neue Senkung des Referenzzinssatzes), kannst du dann erneut einen Brief kaufen. Wieder pro Brief, ohne dass etwas im Hintergrund läuft.

Was wenn ich Mietsenkung gerade auf einem neuen Gerät installiert habe?

Wenn du Mietsenkung neu installiert oder das Gerät gewechselt hast, kannst du in den Einstellungen → Käufe wiederherstellen vorhandene Käufe wieder freischalten. Apple und Google liefern eine Liste deiner früheren Käufe. Mietsenkung trägt sie lokal wieder ein.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich die App lösche und neu installiere?

Deine Briefe, Vertragsdaten und Unterschrift sind AES-256 verschlüsselt nur auf deinem Gerät gespeichert. Der Schlüssel liegt im iOS Keychain bzw. Android Keystore und ist an die Installation gebunden. Wenn du Mietsenkung löschst, wird auch der Schlüssel gelöscht und die verschlüsselte Datenbank ist nicht mehr lesbar, auch nicht für die Macher*innen der App. Das ist Absicht: keine Cloud, kein Konto, keine Spuren. Nach einer Neu-Installation kannst du nur deine Käufe (Apple/Google) wiederherstellen, deine Briefe und Eingaben müssen neu erfasst werden. Tipp: lade wichtige Briefe als Word- oder PDF-Dokument herunter und sichere sie in deiner Cloud-Ablage oder per E-Mail an dich selbst. So hast du auch nach einem Gerätewechsel deine Versand-Historie.

Muss ich während der Klärung die alte Miete weiterzahlen?

Ja. Bis die Senkung von deiner Vermieter*in akzeptiert oder von der Schlichtungsbehörde entschieden ist, zahlst du die bisherige Miete weiter. Erst ab dem geltenden Wirkungstermin wird die neue, tiefere Miete geschuldet. Ein Rückbehalt auf eigene Faust kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Rechtliches

Kann mein Vermieter mich kündigen weil ich ein Senkungsbegehren stelle?

Nein, du bist gesetzlich geschützt. Eine Kündigung als Reaktion auf dein Senkungsbegehren ist nach Art. 271a Abs. 1 lit. a Obligationenrecht (OR) anfechtbar (sog. Rachekündigung). Die Beweislast liegt beim Vermieter: er muss zeigen können, dass die Kündigung NICHT wegen deines Senkungsbegehrens erfolgt. In der Praxis schaffen Vermieter*innen das fast nie. Die Schlichtungsbehörde erklärt eine solche Kündigung dann für ungültig.

Zusätzlicher Schutz: Während drei Jahren ab Abschluss eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens kann dein Vermieter dich nicht ordentlich kündigen (Art. 271a Abs. 1 lit. e OR). Auch eine Kündigung “zur Unzeit” (während laufendem Verfahren oder kurz danach) ist ungültig (Art. 271a Abs. 1 lit. d OR).

Senkungsbegehren sind ein gesetzlich vorgesehenes, normales Verfahren. Eine Anpassung des Mietzinses an das aktuelle Marktniveau. Mietzinsreduktionen sind ein alltäglicher Teil des Schweizer Mietverhältnisses und kein Konfrontations-Akt.

Was tue ich wenn ich nach dem Senkungsbegehren trotzdem eine Kündigung erhalte?

Sofort handeln. Du hast nur 30 Tage Frist ab Erhalt der Kündigung um sie bei der Schlichtungsbehörde anzufechten (Art. 273 OR). Schritt für Schritt:

  1. Datum notieren an dem du die Kündigung erhalten hast. Briefumschlag mit Poststempel aufbewahren.
  2. Kündigungs-Schreiben + deinen Brief-Verlauf sichern. In Mietsenkung unter Einstellungen → “Meine Daten exportieren” alle Briefe als Bundle herunterladen.
  3. Mieterinnen- und Mieterverband deines Kantons kontaktieren (mieterverband.ch). Dort wird dir kostenlos oder zu geringen Kosten beim Schlichtungsantrag geholfen. Falls du noch kein Mitglied bist: jetzt beitreten, kostet ca. CHF 60 bis 100 pro Jahr und deckt Beratung + Schlichtungs-Begleitung.
  4. Schlichtungsantrag bei der zuständigen Schlichtungsbehörde einreichen. Adressen aller kantonalen Schlichtungsbehörden findest du auf bwo.admin.ch. Begründung: “Anfechtung wegen Rachekündigung nach Art. 271a OR”.
  5. Erstreckung verlangen (Art. 272 OR): bis zu vier Jahre Verlängerung des Mietverhältnisses bei Wohnungen, auch wenn die Kündigung selbst rechtmässig wäre.
  6. Rechtsschutz-Versicherung prüfen. Viele Policen decken Schlichtungsverfahren und Erstreckungsklagen vollumfänglich ab.

Mietsenkung ersetzt keine Rechtsberatung und tritt nicht als deine Vertretung im Schlichtungsverfahren auf. Bei aggressiver Reaktion deines Vermieters: MV oder Anwalt einschalten.

Ist mein Senkungsbegehren ein Konflikt mit meiner Vermieter*in?

Nein. Es ist ein gesetzliches Recht das du als Mieter*in hast, wenn der Referenzzinssatz seit deiner letzten Anpassung gesunken ist. Niemand “gewinnt” oder “verliert”. Vermieter*innen sind verpflichtet auf dein Begehren innert 30 Tagen schriftlich Stellung zu nehmen (Art. 270a OR).

Bei berechtigten Anpassungen tun sie das in der Regel ohne Diskussion: die Senkung kostet sie zwar kurzfristig Geld, ist aber juristisch sauber und Teil des normalen Mietverhältnisses. Viele Schweizer Vermieter*innen und Verwaltungen rechnen Mietsenkungen routinemässig durch, ohne dass Mieter*innen sie aktiv einfordern müssen.

In manchen Fällen (besonders bei kleinen oder konservativen Vermieter*innen) kann ein Senkungsbegehren als unangenehm empfunden werden. Falls sich die Stimmung im Mietverhältnis spürbar ändert oder plötzlich Reparaturen verweigert werden: der MV deines Kantons hilft dir kostengünstig einschätzen ob das relevant ist und juristisch fassbar wäre.

Übernimmt Mietsenkung eine Garantie für eine erfolgreiche Senkung?

Nein. Mietsenkung ist ein Werkzeug, keine Rechtsberatung und auch kein Garant für eine erfolgreiche Senkung. Die Berechnung ist konservativ und folgt Art. 270a Obligationenrecht OR sowie Art. 13 Mietverordnung VMWG, ist aber unverbindlich. Deine Vermieter*in ist nicht verpflichtet, deinem Begehren ohne Weiteres zuzustimmen. Sie kann Gegenargumente (Teuerung, Kostensteigerung, mangelnde Rendite, Orts- und Quartierüblichkeit) vorbringen. Der Anspruch wird letztlich individuell geprüft, im Streitfall durch die Schlichtungsbehörde. Die Macher*innen von Mietsenkung übernehmen keine Haftung für den Ausgang deines Verfahrens. Für verbindliche Auskünfte wende dich an den Mieterinnen- und Mieterverband oder an eine Fachperson.

Bald im Store

Mietsenkung ist kurz vor dem Launch und noch nicht im App Store oder bei Google Play verfügbar. Schau in den nächsten Tagen vorbei, der Button wird dann direkt zum Store führen.